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   OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94 (https://dejure.org/1994,3101)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.05.1994 - 3 M 17/94 (https://dejure.org/1994,3101)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 3 M 17/94 (https://dejure.org/1994,3101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abordnung; Diensposten; Versetzung; Umsetzung; Mitbewerber; Beförderungsdienstposten; Bestenauslese

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 5/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 45
  • ZBR 1995, 78
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Dieser Zweck erfordert es aber nicht, auch eine Versetzung, Abordnung oder Umsetzung, die für den Betroffenen gegenüber späteren potentiellen Mitbewerbern um einen Beförderungsdienstposten keine entscheidenden Vorteile mit sich bringt, unter Berücksichtigung des Maßstabs der Bestenauslese durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26.01.1994 - 6 P 21.92 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189).

    Der Antragsteller kann sich zur Stützung seines Anordnungsanspruchs im Rahmen der hier allein gebotenen summarischen Prüfung auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß der Antragsgegner die umstrittene Stelle ausgeschrieben und bei ihrer Besetzung das Prinzip der Bestenauslese zugrundegelegt hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 26.01.1994, aaO, mwN).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Ihm verbleibt lediglich die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit des ihn in Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Hoheitsakts oder der Verweis auf einen Schadensausgleich in Geld (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501; BVerwG, Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, ZBR 1990, 79 mwN).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Ihm verbleibt lediglich die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit des ihn in Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Hoheitsakts oder der Verweis auf einen Schadensausgleich in Geld (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501; BVerwG, Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, ZBR 1990, 79 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91

    Maßstäbe der Auswahlentscheidung zwischen einem Beförderungsbewerber und einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Dieser Zweck erfordert es aber nicht, auch eine Versetzung, Abordnung oder Umsetzung, die für den Betroffenen gegenüber späteren potentiellen Mitbewerbern um einen Beförderungsdienstposten keine entscheidenden Vorteile mit sich bringt, unter Berücksichtigung des Maßstabs der Bestenauslese durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26.01.1994 - 6 P 21.92 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Denn sonst wäre der Dienstherr bei gleicher Beurteilungslage gezwungen, der Bewerbung desjenigen, der sich gegenüber den übrigen Bewerbern in einem höheren statusrechtlichen Amt befindet, stattzugeben, weil seiner Beurteilung wegen der mit dem innegehabten Amt verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht beizumessen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 18.06.1993 - 5 M 1488/93 -, DVB1.1993, 959).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1991 - 6 B 744/91

    Stelle eines Abteilungsdirektors; Verhinderung der Besetzung einer Stelle;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Die Bestenauslese erfaßt aber nicht - gewissermaßen als Reflex - auch denjenigen, der wegen des höheren statusrechtlichen Amtes nicht (mehr) in Konkurrenz mit den übrigen Bewerbern steht (OVG Münster, Beschluß vom 26.04.1991 - 6 B 744/91 -, DVB1.1991, 1211).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 25/95

    Verletzung der Rechte eines Bewerbers um eine Notarstelle durch die Entscheidung

    Insoweit entscheidet die Landesjustizverwaltung entsprechend den im Recht des öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen nach ihrem freien, allein organisationsrechtlich und personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen (vgl. OVG Schleswig ZBR 1995, 78, 79).

    Für die Versetzung, Abordnung oder Umsetzung eines Beamten die ihm gegenüber späteren potentiellen Mitbewerbern um einen Beförderungsdienstposten keine entscheidungserheblichen Vorteile bringen, ist die Beachtung des Leistungsprinzips zwar möglich, aber nicht zwingend geboten (vgl. OVG Schleswig ZBR 1995, 78, 79 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 - VGH Mannheim BawüVBl 1992, 189).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 12 B 1132/00

    Anordnungsanspruch im Rahmen einer vorläufigen Untersagung über die Besetzung

    3 M 17/94 .., NVwZ..RR 1995, 45; Günther, NVwZ 1986, 697 (703); Schnellenbach, DÖD 1990, 153 (157); demgegenüber zumindest im Grundsatz verneinend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. April 1989 .
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.1998 - 3 M 35/98

    Dienstherr; Einstellung; Beförderung; Versetzung; Anordnung; Umsetzung;

    Es steht im freien, allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen des Dienstherrn, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (OVG Schleswig, Beschl. v. 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45; 46).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    In der Rechtsprechung wird auch die Auffassung vertreten, daß der Dienstherr befugt sei, die Auswahl bei einer Konkurrenz zwischen Beförderungs- und Versetzungs-, Umsetzungsbewerbern nur unter den Beförderungsbewerbern (und zwischen ihnen naturgemäß nach dem Grundsatz der Bestenauslese) vorzunehmen sowie den/die Versetzungs-, Umsetzungsbewerber nicht in diesen Leistungsvergleich mit einzubeziehen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 26.4.1991, DVBl. 1991, 1212; OVG Schleswig, Beschl. v. 18.5.1994, ZBR 1995, 78; offengelassen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.1990 - 5 M 58/90 u. v. 17.5.1991 - 5 M 2521/91 - abweichend für den Bereich des Richterrechts: OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2002 - 3 M 36/02

    Stellenbesetzung, Stellenausschreibung, Beförderungsbewerber,

    Entscheidet sich der Dienstherr - wie hier - für eine Stellenübertragung im Wege einer Versetzung nach § 32 Abs. 1 LBG, so ist er grundsätzlich nicht zur Einhaltung des Prinzips der Bestenauslese verpflichtet (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45, 46).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

    Doch auch ein "Versetzungsbewerber" kann sich jedenfalls dann gegenüber dem Dienstherrn auf Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese berufen, wenn der Dienstherr - wie hier - einen Dienstposten im Wege einer an diesem Grundsatz orientierten Auswahlentscheidung vergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1994 - 6 P 21.92 -, E 95, 73, 84; Hess VGH, Beschl. v. 06.07.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189, 190; Willke, Effektiver Rechtsschutz beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, JZ 1980, 440, 441, 442; Günther, Gesetzliche Auswahlmaßstäbe für Dienstpostenvergabe bei Konkurrenz von Beförderungsbewerbern und Inhabern adäquaten Statusamtes, DOD 1993, 162, 166, 167; wenn und soweit der Beschluß des Senats vom 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45, 46, hiermit nicht vereinbar sein sollte, hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2001 - 10 B 11641/01
    Denn diese Norm enthält demgegenüber keinen Rechtssatz, der weitere Einschränkungen gebietet (vgl. z.B.: BVerwGE 95, S. 73 - 84 - OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, S. 45 - 46 ; Günther, DöD 1993, S. 162 - 166 - jeweils m.w.N. - s. zu dem vergleichbaren Fall des Zusammentreffens eines Versetzungs- mit einem Anstellungsbewerber: OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2001, IöD 2001, S. 223 - 224 - sowie: OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 1999, DRiZ 2000, S. 57 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 1 A 903/97

    Personalrat; Mitbestimmung; Umsetzung; Absehen von einer Stellenausschreibung;

    Daß der Antragsteller der Auffassung gewesen ist, der Beteiligte sei zu einer Stellenausschreibung verpflichtet gewesen, weil es sich bei dem zu besetzenden Dienstposten um einen solchen handelt, der bei späteren Bewerbungen erhebliche, über das normale, mit einem vielseitigen Einsatz regelmäßig verbundene Maß hinausgehende Vorteile gewährt, vgl. dazu OVG Schl.-H., Beschluß vom 18. Mai 1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45 = ZBR 1995, 78, hat in dem Schreiben vom 12. April 1996 keinen Niederschlag gefunden.
  • VG Düsseldorf, 30.06.2000 - 26 L 1172/00
    vgl. nur: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig- Holstein, Beschluß vom 18. Mai 1994 - 3 M 17/94 -, in: NVwZ-RR 1995, 45, 46; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Februar 1997 - 4 S 3464/96-, veröffentlicht in der Juris-Dokumentation; zur Unbeachtlichkeit des Grundsatzes der Bestenauslese bei der Entscheidung zwischen Beförderung und Unterbesetzung: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, in: ZBR 2000, 40, 42 f.
  • VG Oldenburg, 28.01.2004 - 6 A 1387/02

    Abbruch des Auswahlverfahrens; Beförderungsbewerber; Bestenauslese;

    Grundsätzlich steht es im freien, allein personalwirtschaftlichem Ermessen des Dienstherrn, ob er bei der Entscheidung über die Neubesetzung eines frei gewordenen Dienstpostens eine Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung von Beamten vornehmen will (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 1991, NVwZ-RR 1993, 93; OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, 45, 46 und Beschluss vom 25. September 1998, DÖD 1999, 94).
  • VG Hamburg, 10.09.2001 - 22 VG 2065/01

    Konkurrentenstreit unter Beamten

  • VG Schleswig, 30.12.2005 - 16 B 61/05
  • VG Karlsruhe, 09.12.1998 - 10 K 832/97

    Übertragung des Dienstposten des Sachgebietsleiters im Wege einer Versetzung;

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